Gemeinnützige Organisationen sollten offen und transparent über ihre Arbeit und Finanzen berichten. Einheitliche Veröffentlichungspflichten gibt es hierfür derzeit nicht. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat zehn Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation unabhängig von ihrer Rechtsform, Grösse oder Tätigkeitsbereich veröffentlichen sollte.
Das Südamerika-Zentrum Hannover e.V. hat sich (im Mai 2012) der Initiative angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterschrieben. Hier folgen die entsprechenden Informationen über den Verein.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Verein wurde 1975 gegründet.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung
Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungshilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hannover-Nord (Steuernummer 25/207/25138) vom 29.11.2022 für die Jahre 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Peter Walkenbach, 1. Vorsitzender
Patricia Rauscher, 2. Vorsitzende
Rhina Colunge-Peters, Schriftführerin
Rolf Korzonnek, Kassenwart
5. Tätigkeitsbericht
siehe Jahresbericht 2023
6. Personalstruktur
Am 31.12.2023 hatte der Verein 29 Mitglieder, wovon etwa die Hälfte regelmäßig ehrenamtlich aktiv ist.
7. Angaben zur Mittelherkunft
siehe Der Verein in Zahlen 2023
8. Angaben zur Mittelverwendung
siehe Der Verein in Zahlen 2023
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Der Verein ist Mitglied im Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN).
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der
Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Hier sind Angaben über Zuwendungen von juristischen Personen gemacht, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen. Ebenso zu Zahlungen oder Einzelspenden von natürlichen Personen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.