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Transparenz

Gemeinnützige Organisationen sollten offen und transparent über ihre Arbeit und Finanzen berichten. Einheitliche Veröffentlichungspflichten gibt es hierfür derzeit nicht. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat zehn Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation unabhängig von ihrer Rechtsform, Grösse oder Tätigkeitsbereich veröffentlichen sollte.

Das Südamerika-Zentrum Hannover e.V. hat sich (im Mai 2012) der Initiative angeschlossen und deren Selbstverpflichtung unterschrieben. Hier folgen die entsprechenden Informationen über den Verein.

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

zu Name, Sitz, Anschrift

Der Verein wurde 1975 gegründet.

 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

zur Satzung

Angaben zu den Zielen unserer Organisation

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungshilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hannover-Nord (Steuernummer 25/207/25138) vom 29.11.2022 für die Jahre 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Peter Walkenbach, 1. Vorsitzender
Patricia Rauscher, 2. Vorsitzende
Rhina Colunge-Peters, Schriftführerin
Rolf Korzonnek, Kassenwart

 

5. Tätigkeitsbericht

siehe Jahresbericht 2023

 

6. Personalstruktur

Am 31.12.2023 hatte der Verein 29 Mitglieder, wovon etwa die Hälfte regelmäßig ehrenamtlich aktiv ist.

 

7. Angaben zur Mittelherkunft

siehe Der Verein in Zahlen 2023

 

8. Angaben zur Mittelverwendung

siehe Der Verein in Zahlen 2023

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Der Verein ist Mitglied im Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN).

 

10. Zuwendungen, die mehr als 10% der 
Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Hier sind Angaben über Zuwendungen von juristischen Personen gemacht, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen. Ebenso zu Zahlungen oder Einzelspenden von natürlichen Personen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.